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Freiwillige Feuerwehr Barlachstadt Güstrow

Brände in Wäldern, Ödland und Gärten

Waldbrände entstehen aus den unterschiedlichsten Gründen. Auch Vegetationsbrände bleiben ein relevantes Risiko. Nach der Waldbrandstatistik des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft wurden im Jahr 2024 bundesweit 563 Waldbrände mit einer verbrannten Fläche von rund 334 Hektar registriert.

Waldbrände in M/V

2022 – 64  

2023 – 64

2024 – 16

2025 – 48

Zur Beurteilung der Waldbrandgefahr werden Waldbrandwarn-Stufen (1-5; gering bis sehr hoch) von den Forstbetrieben oder Behörden festgelegt und entsprechend auf Warnschildern und in den Medien veröffentlicht. Waldgebiete beinhalten neben Baumholz auch Freiflächen, Grasflächen oder Buschland, von denen das Feuer auf die Bäume übergreifen kann.

Brände in Wäldern, Grasland, Ödland und Gärten können wie folgt entstehen:

• vorsätzliche Brandrodung aus unterschiedlichsten Motiven

• vorsätzliches Inbrandsetzen

• unachtsamer Umgang mit offenen Feuerstellen (Sicherheitsabstände, Funkenflug)

• fahrlässige Brandstiftung durch den Umgang mit Zigaretten durch Spaziergänger,

  Kippen aus Pkw’ s oder Zügen werfen

• fahrlässiges Abstellen von Fahrzeugen auf trockenen Flächen; die hohe 

  Temperatur des Katalysators und der Auspuffanlage reichen oft zur Zündung

• Grillen im Wald

• Maschinen-Brände während der Getreideernte mit Übergreifen des Feuers auf Waldflächen

• Blitzschlag

• unsachgemäßer Umgang mit offenem Feuer (z.B. Propangasbrenner in Gärten)

Brände durch Glasscherben im Wald oder auf Ödland sind in der Regel nicht möglich.

Brände in Wäldern, auf Öd- oder Grasland und Gärten entstehen häufig aus einer Kombination von Zündquelle, brennbarer Vegetation und begünstigenden Witterungsbedingungen. Gerade in den Frühjahrs- und Sommermonaten treffen offene Feuerstellen, trockene Pflanzenreste, technische Maschinen und Geräte und lagernde Brennstoffe aufeinander. Dadurch können sich Entstehungsbrände innerhalb kurzer Zeit zu ausgedehnten Wald- Vegetations- oder Gebäudebränden entwickeln. Besondere Brandgefahren bestehen bei der Getreideernte und durch Ballenpressen.

Offene Flammen und Glut als primäre Zündquellen

Zu den häufigsten Brandursachen im Garten zählen Grills, Feuerschalen, Feuerkörbe, Lagerfeuer, Propangasbrenner und sonstige offene Feuerstellen. Es müssen zu Feuerstätten im Freien ausreichende Abstände zu Gebäuden, brennbaren Bauteilen und leicht entzündlichen Stoffen eingehalten werden. Als Richtwert gilt: mindestens fünf Meter Abstand zu Gebäuden oder Gebäudeteilen aus brennbaren Stoffen sowie mindestens 25 Meter Abstand zu leicht entzündlichen Stoffen wie etwa Strohhaufen. Bei offenen Feuerstätten (z. B. Brauchtumsfeuer) ist wegen des möglichen Funkenflugs gegenüber leicht entzündlichen Stoffen in einzelnen Empfehlungen sogar ein Abstand von 100 Metern genannt.

Bei anhaltender Trockenheit verändert sich das Brandverhalten in der Natur deutlich. Trockene Getreidefelder, Wälder, Nadelgehölze, Gräser, Rindenmulch, Laub, Reisig, Thujahecken  weisen dann eine geringe Restfeuchte auf und können bereits durch kleine Zündquellen entzündet werden. Besonders in Randlagen zu Feldern, Brachflächen oder Waldgebieten kann ein Brand deshalb rasch in einen großen, kaum beherrschbaren Vegetationsbrand übergehen.

Waldbrände kann man oftmals verhindern und diesen vorbeugen, wenn man wichtige Verhaltensmaßregeln beachtet, die sich schon zum Teil aus den genannten möglichen Brandursachen ergeben.

– Ver- oder Gebote über den Umgang mit offenem Feuer und Zigaretten sollten

  eingehalten werden.

– Auch durch Unterlassen des Befahrens von Wäldern und angrenzenden 

  Graslandflächen kann man Brände verhindern. Heiße Fahrzeug-Katalysatoren

  (Pkw’s, Arbeitsmaschinen usw.) können leicht brennbares Material entzünden. Das

  wird gelegentlich unterschätzt.

– zu beachten sind die Hinweisschilder der Forstverwaltung und auch die Hinweise

  des Deutschen Wetterdienstes.

Feuerstellen sollten ausschließlich auf standsicherem, nicht brennbarem Untergrund betrieben werden. Geeignet sind beispielsweise Stein-, Beton- oder andere mineralische Flächen. Für das unmittelbare Grillumfeld in Gärten oder Parks wird ein Sicherheitsabstand von zwei bis drei Metern empfohlen, um Personen vor Stichflammen, Wärmestrahlung oder Funkenflug zu schützen. Bei Wind, ausgeprägter Trockenheit oder erhöhter Wald- beziehungsweise Graslandbrandgefahr sollte auf offenes Feuer  grundsätzlich verzichtet werden.

Umgang mit Glut, Asche und brennbaren Stoffen
Ein erheblicher Teil von Bränden entsteht nicht während des eigentlichen Betriebs einer Feuerstelle, sondern im Nachgang durch unsachgemäß entsorgte Asche oder Glutreste. Diese dürfen erst beseitigt werden, wenn sie vollständig erkaltet sind; empfehlenswert sind hierfür geschlossene Metallbehälter oder das ablöschen mit Wasser. Zusätzlich sollten brennbare Flüssigkeiten, Gasflaschen, Farben, Lacke und Lösungsmittel so gelagert werden, dass sie keiner direkten Sonneneinstrahlung, keiner Hitzeeinwirkung und keiner unbeabsichtigten Zündung ausgesetzt sind.

Waldbrände lassen sich nur erschwert löschen; das ist abhängig von der Zugänglichkeit, geografischen Gegebenheiten, vorhandenen Löschwasserreserven (Hydranten sind meist nicht verfügbar) in der Nähe, dem Wind, Trockenheit, Art und Dichte des Bewuchses, vorhandene Kräfte und Mittel u.v.a.m. Waldbrände können sich auf dem Boden (Lauffeuer), aber auch bis in die Wipfel ausbreiten und sich dann zu verheerenden Waldbränden (einem sogenannten Totalbrand) entfalten. Hier entwickelt sich oftmals eine ganz andere Eigendynamik (Feuersturm) mit hohen Sachschäden und auch Verlusten an Menschenleben und Tieren. Solche Feuerstürme können sich durch Funkenflug und Wärmestrahlung über große, waldfreie Bereiche hinweg ausbreiten.

Viele Waldbrände entstehen also durch weggeworfene Kippen, unachtsamen bzw. unangebrachten Umgang mit offenem Feuer (Lagerfeuer, Grill usw.) oder gar Vorsatztaten.

Rufen sie beim kleinsten Feuer im Wald die Forstverwaltung bzw. die Feuerwehr an. Ein Waldbrand ist unberechenbar und wahrscheinlich noch schlechter einzuschätzen, als ein Hausbrand.

Vorbeugende Maßnahmen sind das frühzeitige Unterpflanzen von Laubbaumarten unter Nadelholzbestände und die Anlage von Anlage von Feuerschutzstreifen zur Unterbrechung großer Kiefernbestände; entweder min. 10 m breite Krautstreifen (Wildwiesen) oder ca. 50 m breite Laubholzstreifen.

Siehe auch Landeswaldgesetz (LWaldG) für MV in der Fassung der vom 27. Juli 2011.

Richtiges Verhalten im Notfall

Eigenschutz und frühzeitige Alarmierung

Im Brandfall hat der Eigenschutz Vorrang. Zunächst sind gefährdete Personen zu warnen und der Gefahrenbereich ist zu verlassen beziehungsweise abzusichern. Anschließend ist unverzüglich der Notruf 112 mit einer möglichst genauen Ortsangabe abzusetzen. Entstehungsbrände dürfen nur dann mit Wasser, Feuerlöscher oder anderen geeigneten Mitteln bekämpft werden, wenn dies gefahrlos möglich ist und keine Rauchgas– oder Ausbreitungsgefahr besteht.
Bei Bränden mit Beteiligung von Akkus (in Fahrzeugen, Maschinen, Geräten usw.) ist besondere Vorsicht geboten, da mit plötzlicher Wiederentzündung, starker Hitzeentwicklung und giftigen Rauchgasen zu rechnen ist. Für anrückende Einsatzkräfte sollten die Zufahrten freigehalten werden.

siehe auch: https://brand-feuer.de/index.php?title=Pr%C3%A4ventions-Artikel