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Freiwillige Feuerwehr Barlachstadt Güstrow

Brandgefahren im Dezember

Hier erhalten Sie einige Tipps und Ratschläge zum Thema Brandschutz in der Advents- und Weihnachtszeit sowie für den Jahreswechsel –  Gefahren durch Kerzen, Beleuchtungsketten und Feuerwerkskörper.

Kerzen und Teelichter

In der dunklen Jahreszeit werden wieder verstärkt Kerzen, Teelichter und Beleuchtungsketten aller Art benutzt. Einerseits ist das den fehlenden Sonnenstunden und andererseits auch einigen Brauchtümern geschuldet. Die Medien berichten in aller Regelmäßigkeit von zunehmenden Zimmerbränden durch vergessene Kerzen von Adventsgestecken und/ oder brennenden Tannenbäumen. Das kann regional sehr unterschiedlich sein. Aus meiner über 30-jährigen Tätigkeit als Brandursachenermittler kann ich allerdings keinen Anstieg des Brandgeschehens im Dezember oder zu Weihnachten verzeichnen.

Dieser Artikel soll über bestimmte Brandgefahren aufklären, da im Alltag oft Routine zu Tragödien (Bränden) führt oder führen kann.

Brände können durch Kerzen entstehen, wenn man diese unbeaufsichtigt brennen lässt oder sogar beim Verlassen des Hauses völlig aus den Augen verliert und nicht ablöscht. Eine zeitlich lückenlose Beaufsichtigung von Kerzen, Teelichtern usw. ist natürlich weltfremd und nicht realisierbar. Die Aufmerksamkeit auf solche Zünd- oder Gefahrenquellen sollte aber bei Gebrauch verstärkt werden. Gerade wenn Kerzen mit besonders kleiner Flamme (sehr kurzer Docht) brennen, kann diese schnell übersehen und vergessen werden. Insbesondere beim Verlassen der Wohnung, lieber doppelt kontrollieren als gar nicht.

Kerzen und Teelichter sollten wie folgt aufgestellt werden:

  • sicherer, nicht brennbarer Untergrund (z. B. auch in Wasser stellen oder Schwimmkerzen nutzen)
  • sicherer Stand, der ein Umkippen nicht zulässt
  • ausreichender Abstand zu brennbaren Gegenständen (zum Beispiel Dekomaterial, Gardinen usw.)
  • nicht zu viele Kerzen dicht beieinander, da diese dann einseitig abschmelzen und in Brand geraten können
  • außer Reichweite von Kindern, aber auch Haustieren (Katzen und Hunde, aber auch Wellensittiche usw.) aufstellen
  • der Gebrauch sogenannter Teelichtöfen und schon gar nicht von selbstgebauten ist überhaupt nicht zu empfehlen, wie derzeit in Medien und der Verkaufsbranche publiziert wird. Diese sind auch kein Ersatz für sparsam eingestellte Heizungen und können brandgefährlich werden
  • möglichst keine Billigware (Kerzen, Teelichter) benutzen
  • Adventsgestecke so herrichten, dass das Tannengrün nicht mit den Flammen in Berührung kommen kann; wenn das Tannengrün sehr trocken ist, möglichst gegen frisches austauschen oder alternatives, nicht brennbares Material verwenden

Die Vielfalt, der im Handel erhältlichen Kerzen ist in Form, Größe, Durchmesser, Zusammensetzung usw. beachtlich. Vorteilhaft sind Kerzen, deren Docht nicht bis zum Kerzenboden reicht, so dass diese dann rechtzeitig von selbst verlöschen und nicht komplett runterbrennen. Qualitativ höherwertige Kerzen brennen besser und vor allem gleichmäßiger ab und rußen weniger, als es bei Billigware vorkommen kann.

Man kann auch künstliche (elektrische; LED) Kerzen erwerben, die eine hohe Sicherheit haben. Einziger Nachteil: Sie verbreiten nicht die gleiche gemütliche Atmosphäre, wie Wachskerzen mit echter Flamme. Dennoch sind diese sehr empfehlenswert, insbesondere für Senioren oder wo sich Kinder im Haushalt aufhalten.

Wenn es zum Durchzug bzw. Luftzug kommt, können Kerzen ungleichmäßig abbrennen bis hin, dass das abgeschmolzene Wachs selbst in Brand gerät. Die Brandgefahr steigt dadurch erheblich. In kürzester Zeitdauer (unter 1 Minute), je nach Brandlastverteilung, kann das gesamte Zimmer in Brand geraten. In weiteren wenigen Minuten (unter 5 min) steigen die Temperaturen im Raum auf mehrere Hundert Grad an. Durch einen Luftzug können auch wehende Gardinen o. ä. in die Nähe oder in die Kerzenflamme gelangen und anfangen zu brennen.

Weihnachtsbaumbrände

Zu Bränden von Weihnachts- oder Tannenbäumen kann es nur durch echte Kerzen bei Unachtsamkeit in der Anwendung kommen oder wenn bei Lichterketten oder Einzelkerzen incl. Verlängerungskabel und Verteiler elektrische Mängel vorliegen.

Die Anwendung von Wachskerzen findet wohl kaum noch Bedeutung, soll aber noch vorkommen. Von einer Verwendung an einem Tannenbaum ist dringend abzuraten. Wenn ein (trockener) Tannenbaum in Brand gerät, ist mit einer rasanten Brandentwicklung zu rechnen und je nach Abstand zu weiteren brennbaren Einrichtungsgegenständen und Raumgröße, breitet sich das Feuer rasend schnell auf den gesamten Raum aus. Die Temperaturen steigen schnell auf 300-400 °C an. Eigene Löschversuche sind so gut wie zum Scheitern verurteilt und man sollte schnellstens den Raum bzw. die Wohnung verlassen (Türen hinter sich schließen!).

siehe auch Brand eines Weihnachtsbaumes: https://www.youtube.com/watch?v=tSU4ibzLxQY

Wenn der Weihnachtsbaum in einem Wasserbehälter steht, trocknet dieser nicht so schnell aus, was vorteilhaft ist, wenn es doch mal zum Brand kommt.

Es sollten nur Lichterketten verwendet werden, die den technischen Anforderungen entsprechen, was natürlich für alle technischen/ elektrischen Haushaltsgeräte o.ä. gelten sollte.

Das VDE-Zeichen dokumentiert die Sicherheit und Normenkonformität eines elektrotechnischen Erzeugnisses hinsichtlich elektrischer, mechanischer, thermischer, toxischer und sonstiger Gefährdungen

GS-Zeichen: Konformität mit dem Gerätesicherheitsgesetz

CE-Zeichen: Das CE-Kennzeichen ist kein Prüfzeichen. Es ist ein Verwaltungskennzeichen und dokumentiert die Konformität des Produktes mit den geltenden EG-Richtlinien.

Auf jeden Fall sollte auch darauf verzichtet werden, Wunderkerzen in den Baum zu hängen und abbrennen zu lassen.

Hinweise in Kurzform:

– Kerzen sind ständig zu beaufsichtigen; beim Verlassen der Wohnung einmal mehr auf Sicherheit kontrollieren

– Streichhölzer, Feuerzeuge, Feuerwerkskörper außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren

– ausreichender Sicherheitsabstand von brennbaren Gegenständen zu Zündquellen einhalten; beachten, dass kalte Zündquellen später bewusst oder unabsichtlich eingeschaltet werden können und so zur Brandgefahr werden (typisches Beispiel: brennbare Gegenstände auf einem nicht eingeschalteten Herd)


im Brandfall:

 – auch wenn es schwer fällt, Ruhe bewahren!!
– wenn möglich, selbst löschen; die Einschätzung ist schwierig und muss in Sekunden erfolgen
– wenn ein möglicher Löscherfolg von vorn herein ausgeschlossen ist, nicht selbst überschätzen, sondern sofort Feuerwehr über 112 alarmieren
– nach Verlassen des Raumes oder Gebäudes Türen und Fenster schließen, wenn noch möglich, um die schnelle Brandausbreitung zu verhindern
– darauf achten, dass alle Personen die Wohnung/ sonstige Räumlichkeit verlassen haben
– Menschen retten (Ältere, Kranke und sonstige Hilfsbedürftige unterstützen), Nachbarn alarmieren; aber Wohnung bzw. Brandgebäude nicht unnötig über das Treppenhaus verlassen falls hier schon eine Rauchentwicklung auftritt

vor einem Brandfall:
– prüfen, ob eine Versicherung besteht (Gebäude, Betriebsunterbrechung, Hausrat, Haftpflicht) und die Beiträge bezahlt sind; regelmäßig aktualisieren
– vorhandene Feuerlöscher (Keller, Garage, HWR oder Pkw) und Rauchmelder regelmäßig prüfen lassen
– sonstige Löschvorrichtungen (Nass/ Trockenleitungen, Löschwasserteiche) funktionsfähig halten und nicht zustellen
– sich gelegentlich die richtigen Verhaltensweisen im Brandfall vor Augen führen, besser noch versuchen, Brandgefahren rechtzeitig erkennen; hier kann in Einrichtungen und Betrieben eine Brandschutzordnung hilfreich sein

– Brandschutzübungen durchführen

– Kinder rechtzeitig brandschutzgerecht erziehen

Brände durch Feuerwerkskörper

Zum Jahreswechsel kommt es verstärkt zum Gebrauch von Feuerwerkskörpern. Da die Palette sehr vielfältig ist, wird hier auf eine Aufzählung verzichtet. Aus Umwelt- und anderen Gründen gibt es immer mehr Bürgerinitiativen, die gegen die Knallerei zum Jahreswechsel sind.

Diese Tradition beinhaltet auch Gefahren, denn Feuerwerkskörper enthalten Explosivstoffe und können beim falschen Umgang gefährliche Wirkungen entfalten. Deshalb sollte nicht zugelassenes Feuerwerk auf keinen Fall angewandt werden. Achten sie auf die Prüfzeichen.

Geprüftes Feuerwerk ist mit einer Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle gekennzeichnet. In Deutschland handelt es sich hierbei um die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Die Prüfnummer der BAM ist die 0589.

Feuerwerkskörper sind in folgende Kategorien unterteilt:

  • Kategorie F1: z.B. Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallerbsen, Knallbonbons
  • Kategorie F2: z.B. Raketen und Batterien, Böller, Sonnen- und Feuerräder, römische und bengalische Lichter oder Fackeln, Fontänen, Bodenwirbel, Heuler, Feuertöpfe u.ä.
  • Kategorie F3 und F4: erlaubnispflichtiges und professionelles Feuerwerk

Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 dürfen ohne besondere behördliche Erlaubnis weder verkauft noch abgebrannt werden.

Nicht genehmigte pyrotechnische Gegenstände können schwerste bis tödliche Verletzungen verursachen.

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist nur in der Zeit vom 31. Dezember 18.00 Uhr bis zum 1. Januar 01.00 Uhr erlaubt. Die Abgabe darf nur an Personen über 18 Jahre erfolgen. Es sollten lokal ausgesprochene Böllerverbote beachtet werden, z. B. dort, wo sich reetgedeckte Wohnhäuser befinden. Achten sie vor Anwendung auf die Gebrauchsanweisung der verschiedenen Feuerwerkskörper. Auch bei Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 (Tischfeuerwerk) ist es wichtig zu wissen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Abbrennen bzw. die Nutzung in der Wohnung ausdrücklich erlaubt ist.

Das Verschießen von Seenotsignalraketen und Signalmunition als Silvesterknallerei stellt eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dar und ist daher verboten.

Verirrte Raketen, die in Gebäude eindringen, können einen Brand verursachen. Deshalb sollte man Gebäudeöffnungen geschlossen halten und Außenjalousien schließen.

Starten sie Raketen nie aus der Hand, sondern aus auf dem Boden stehenden Flaschen. Die Rakete muss so aufgestellt werden, dass sie nach dem Abschuss ungehindert aufsteigen kann. Einen Versager nie erneut anzünden!

Selbstgebastelte Feuerwerkskörper haben schon die schlimmsten Unfälle verursacht, wobei die Bastler sich in aller Regel selbst überschätzen. In den letzten Jahren ist ein anhaltender Trend zu beobachten, da Personen Raketen aus der Hand zünden und diese hierbei absichtlich in Menschenmengen schießen. Es sind auch ähnliche, strafbare Handlungen zu registrieren, wie Entzünden von Papier- und Kleidercontainern, Aufsprengen von Briefkastenanlagen usw.

Autor: Ing. Jörg Cicha