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Freiwillige Feuerwehr Barlachstadt Güstrow

Rauchwarnmelder

In Mecklenburg-Vorpommern gilt die allgemeine Rauchmelderpflicht seit 2009.

Die Funktionsweise der verschiedenen Rauchmeldertypen soll hier nicht erläutert werden. Unstrittig ist jedoch, dass Rauchmelder als Lebensretter zu bezeichnen sind. Für die Installation ist der Eigentümer bzw. der Vermieter verantwortlich, für die Wartung der Mieter selbst, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung.

Die gängigsten Brandmelder sind die optischen bzw. photoelektrischen Rauchmelder. Alternativ werden auch so genannte Ionisationsrauchmelder eingesetzt.

Ein Brandgas- oder Rauchgasmelder schlägt Alarm, wenn die Konzentration von Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2) oder anderen Verbrennungsgasen in einem Raum einen bestimmten Wert überschreitet und somit die Gefahr eines Brandes bzw. einer Rauchgasvergiftung besteht. Sie sind auch in warmen, staubigen und rauchigen Räumen einsetzbar, in denen Wärmemelder und Rauchwarnmelder versagen.

Gerade in Privathaushalten entstehen bei Wohnungsbränden durch die heutige Verwendung vieler Kunststoffe für den Körper des Menschen sehr gefährliche Brand- und Rauchgase, vor denen Brand- und Rauchgasmelder frühzeitig warnen können. Jährlich sind ca. 300 Brandtote zu verzeichnen und davon ca. 260 bei Wohnungsbränden. Diese Zahlen sind seit Jahren rückläufig, aber dennoch sollte man hier präventiv nicht nachlässig werden. Es kann nur empfohlen werden, lieber einen Rauchmelder zu viel, als einen zu wenig zu installieren. Nichts ist schlimmer, als wenn der gekaufte Rauchmelder auf dem Schrank oder in der Schublade liegt oder gerade keine Batterien zur Hand sind und es dann zum Brand kommt. Sachwerte kann man ersetzen, Leben aber nicht!

Wärmemelder, auch Hitzemelder genannt, schlagen Alarm, wenn die Raumtemperatur einen bestimmten maximalen Wert (in der Regel etwa 60 °C) überschreitet oder innerhalb einer bestimmten Zeit die Umgebungstemperatur überdurchschnittlich schnell ansteigt.

In Privathaushalten ist ein Rauchwarnmelder in einem zentral gelegenen Raum, wie beispielsweise im Flur anzubringen. Weiterhin sollte sich ein Melder in Schlafbereichen befinden, um gerade Schlafende auf eine drohende Gefahr hinzuweisen. In mehrgeschossigen Gebäuden sollte in jedem Geschoss mindestens ein Rauchwarnmelder installiert sein. Vor allem Kinderzimmer sollten durch ein zusätzliches Gerät überwacht werden. Küche und Bad können ausgenommen werden, da Wasserdämpfe zu Fehlalarmen führen. Hier können aber Wärmemelder eine optimale Absicherung schaffen.

Melder, die mit der Erkennung von Rauch arbeiten, sollten grundsätzlich an der höchsten Stelle des Raumes installiert werden, da Rauch nach oben steigt. Hier gibt es einfache Befestigungsmöglichkeiten, auch für einen Batterieaustausch.

Batteriebetriebene Rauchwarnmelder verwenden Alkalibatterien aufgrund der hohen Kapazität und langen Lagerfähigkeit. Liefern die Batterien keinen Strom mehr, ist auch der Rauchwarnmelder außer Funktion. Normalerweise erinnern solche Melder an einen Batteriewechsel durch ein Tonsignal. Alternativ können auch Lithium-Batterien eingesetzt werden, mit denen sich sowohl der Preis der Batterie als auch ihre Betriebsdauer etwa verfünffacht. Somit bleibt dem Benutzer aber ein Batteriewechsel bis zu zehn Jahre lang erspart.

Zu den vielfältigen Meldern, sollte im Haushalt auch ein CO-Melder gehören, insofern man einen Kamin oder ähnliche Feuerstätten oder Gasthermen betreibt.

Für ein Mindestmaß an Brand-Sicherheit kann der Bürger sehr viel selbst veranlassen, so jährlich am 13. Mai, denn dann ist „Rauchmeldertag“. Den Tag kann man nutzen, um die Funktionalität der Rauchmelder zu überprüfen. Das ist keine aufwendige Arbeit und ist relativ schnell erledigt.

Quelle: in Auszügen von https://brand-feuer.de/index.php?title=Rauchmelder und Ing. für Brandschutz Jörg Cicha

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