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Freiwillige Feuerwehr Barlachstadt Güstrow

Hinweise für den Notruf

Wenn es zu einem Brand oder anderem Notfall gekommen ist, bei dem die Feuerwehr oder der Rettungsdienst gefragt sind, wählen sie den Notruf 112. Für andere Notfälle wählen sie die Notrufnummer der Polizei 110.

Es gibt inzwischen auch weitere Alarmierungsmöglichkeiten, so zum Beispiel:

  • herkömmlich über Festnetztelefon oder Handy
  • Notrufsäulen, Funk oder
  • Flugfunk und Seenotsignale
  • ärztlicher Patientenservice 116117 (kein klassischer Notfall)

Notrufnummern kann man auf dem Telefon per Kurzwahltaste speichern. Bei der Verwendung von Handys, auf dem kein Guthaben vorhanden ist, funktioniert der Notruf dennoch.

Die Mitarbeiter der Leitstellen sind geschult und stellen gezielte Fragen. Versuchen sie ruhig und deutlich mitzuteilen:

  1. Was ist passiert (Brand, Unfall, anderes)?
  2. Wo ist es passiert (Stadt, Straße usw.)?
  3. Wie viele Personen sind betroffen bzw. sind überhaupt Personen in Gefahr?
  4. Sind Personen verletzt und welcher Art?
  5. Wer setzt den Notruf ab, vollständige Namensnennung?
  6. Warten auf Rückfragen!

Damit die Feuerwehren den Einsatzort schnell und sicher finden, sollte jede Adresse mit einer deutlich erkennbaren und sichtbaren Hausnummer gekennzeichnet sein. Gerade bei Hilfeleistungen jeglicher Art ist der Einsatzort nicht zwingend von Weitem, wie bei einem Feuer, sichtbar.

Beachten sie beim Anruf, dass es sich um einen Notfall handeln muss, um Fehlalarme zu vermeiden, die die Rettungskräfte unnötig belastet. Wählt man den Notruf in der irrigen Annahme, dass Feuerwehr oder Rettungskräfte unbedingt nötig sind und es stellt sich dann das Gegenteil heraus, wird das sicher in den seltensten Fällen Konsequenzen haben. Aber absichtlich getätigte Falschalarme werden strafrechtlich verfolgt. Bundesweit gab es folgende Fehlalarme:

  • 2019: 232470
  • 2020: 293946
  • 2021: 350613 Quelle: „Statista“ auf https://de.statista.com

Es ist in den letzten Jahren also ein stetiger Anstieg zu verzeichnen, so dass die ehrenamtlichen und hauptberuflichen Rettungskräfte einer erheblichen und unnötigen Mehrbelastung unterliegen.

Lesen sie auch auf dieser Homepage „Allgemeine Brandschutzhinweise“