Hinweise zum Umgang mit Feuerwerkskörpern
1. Beim Kauf von Pyrotechnik sollte auf die Gefahrenklassen geachtet werden:
Klasse I: Feuerwerksspielwaren (BAM-Aufdruck*: P I)
Klasse II: Kleinfeuerwerk (PII)
Klasse III: Mittelfeuerwerk (PIII)
Klasse IV: Großfeuerwerk
Es sollten nur Artikel verwendet werden, die geprüft sind.
* BAM – Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Für die Allgemeinheit bzw. Privatpersonen sind nur die Klassen I (kann ganzjährig verwendet werden) und II interessant.
2. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist nur in der Zeit vom 31. Dezember 00.00 Uhr bis zum 1. Januar 24.00 Uhr erlaubt. Die Landesregierung, die Städte- oder Gemeindeverwaltungen geben unter Umständen eigene Regelungen bekannt. Hier sollte man sich kurzfristig informieren.
Die Abgabe dieser Artikel darf nur an Personen über 18 Jahre erfolgen.
3. Vor Benutzung von Pyrotechnik die Gebrauchsanweisung lesen. Auch bei Tischfeuerwerken gilt es die aufgedruckten Hinweise zu beachten.
4. In der Silvesternacht sollte man Fenster u.a. Öffnungen des Hauses oder der Wohnung möglichst schließen. Geschlossene Jalousien bieten zusätzliche Sicherheit. Auf Balkonen oder Terrassen so wenig wie möglich leicht brennbare Gegenstände (Brandlast) lagern.
5. Das Zünden von Pyrotechnik in Wohnräumen, Treppenhäusern, aus Fenstern heraus, auf Balkonen usw. kann gefährlich sein und ist eine häufige Brandursache.
6. Feuerwerkskörper nach dem Zünden nie in der Hand halten, insofern dies nicht ausdrücklich erlaubt ist (z.B. Knallbonbons u. ä.). Nach dem Zünden auf den Boden legen und ca. 3-5 m Abstand halten. In der Hand gezündete Feuerwerkskörper nicht in Menschenmengen oder sonst unkontrolliert fortwerfen. Handschuhe schützen vor Verletzungen.
7. Raketen am besten in standsichere Flaschen stellen und zünden. Abschussrichtung beachten. Beschädigte Stockraketen dürfen nicht gezündet werden, da deren Flugbahn unberechenbar sind. Einen Versager niemals erneut anzünden!
8. In der Nähe von Anlagen oder Gebäuden, die besonders brandgefährlich sind, dürfen Feuerwerkskörper nur in genügendem Abstand und unter Beachtung der Windrichtung abgebrannt werden. In Regionen, wo sich reetgedeckte Gebäude befinden, kann das Abbrennen von Feuerwerk verboten sein.
9. Niemals Feuerwerkskörper selbst basteln und die im Handel erhältlichen Artikel nicht verändern! Hier gibt es jedes Jahr oft tragische Unfälle.
10. Vorräte von Feuerwerksartikeln sollten in festen, verschließbaren Taschen, auf keinen Fall in Körpernähe aufbewahrt werden. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers Vorräte wieder abdecken.
Für weitere Infos siehe auch Homepage der BAM unter:
https://www.bam.de/Navigation/DE/Aktuelles/Silvester/silvester.html
Hinweis: Aus diesen Tipps, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben, können keine rechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.